Ein Bischof ermahnt seinen Klerus

" Mit einem Gefühl von Bitterkeit habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, daß viele von Euch die Möglichkeit zur Feier der hl. Messe in der „außerordentlichen Form“ nach den Büchern von 1962, die Papst Benedikt XVI. den Gläubigen in seinem Motu-Proprio Summorum Pontificum gegeben hat, nicht mit der richtigen Einstellung aufgenommen haben.
Auf den „Drei Tagen für Kleriker“ im September 2007 habe ich klar und mit Nachdruck auf die wahre Bedeutung des Motu Proprio hingewiesen und erklärt, wie wir es verstehen und im Geist der Offenheit gegenüber seinem lehrmäßigen Gehalt aufnehmen und in bereitwilligem Gehorsam umsetzen sollten. Als Bischof habe ich dabei von meiner Autorität Gebrauch gemacht, die überdies in voller Übereinstimmung mit einem feierlichen Gesetzesakt des Obersten Pontifex steht. Ich habe mich dabei auf die theologische Begründung der Natur der göttlichen Liturgie und die Unwandelbarkeit ihres übernatürlichen Gehaltes gestützt und hatte darüberhinaus auch ganz praktisch und konkret das Wohl der Kirche im Auge.
Die ablehnenden Reaktionen auf das Motu Proprio und die theologischen wie praktischen Vorgaben des Bischofs beruhen in den meisten Fällen auf emotionalen und theologisch oberflächlichen Argumenten, also einer unzureichenden und kurzsichtigen „theologischen"“ Denkweise, die nicht der wahren Natur des Glaubens und des sakramentalen Lebens der Kirche gerecht wird. Diese kann sich nicht auf die zeitlose Tradition der Kirche stützen und statt dessen richtet sie sich auf Randerscheinungen oder fasst jedenfalls nicht das ganze Bild ins Auge. Nicht ohne Grund hatte ich auf den erwähnten „Drei Tagen“ den praktischen Richtlinien und Anleitungen eine lehrmäßige Darstellung des „Unveränderlichen Wesensgehaltes der Liturgie“ vorangestellt.
Wie ich erfahren mußte, haben an einigen Orten Priester und Pfarrer Gläubige, die darum baten, von der Möglichkeit des Motu-Proprio und ihrem Recht zur Feier der Messe in der außerordentlichen Form Gebrauch zu machen, nachgerade lächerlich gemacht; Mitbrüdern im Priesteramt, die die Anfragen der Gläubigen verständnisvoll und bereitwillig aufgenommen haben, wurde Verachtung und fast schon Feindseligkeit entgegengebracht.
Ich bitte Euch, daß Ihr alle Haltungen ablegt, die nicht der kirchlichen Gemeinschaft, dem Kirchenrecht und dem bereitwilligen Gehorsam entsprechen, der feierlichen Akten des Lehramtes und des Kirchenregiments gebührt. Ich bin überzeugt, daß diese Bitte im Geist des Respekts und des Gehorsams aufgenommen wird. (...)"

(Der Name jenes Bischofs ist der Redaktion bekannt und wird auf Anfrage gerne bekanntgegeben)

(LWT)