Thema Exkommunikation: Der Unterschied zwischen Tatstrafe und Spruchstrafe
Eben darin - nämlich in der Öffentlichkeit - besteht der Unterschied zwischen Tatstrafe und Spruchstrafe - die eine ist nichtöffentlich und betrifft das Gewissen des Einzelnen und ist daher ohne öffentliche Gerichtsbarkeit gültig - die andere ist öffentlich weil den Glauben aller betreffend und ist daher ohne öffentliche Gerichtsbarkeit ungültig.

Sollte also eine Gerichtsbarkeit jemanden oder eine Institution oder eine Gemeinschaft von Gläubigen im Namen des Herrn in aller Öffentlichkeit ohne die - im Rahmen einer ordentlichen Gerichtsverhandlung unter Berücksichtigung der Argumente und der zur Tatzeit gegebenen Umstände - erwiesene Schuld exkommunizieren, stellt sie den Exkommunizierten auf dasselbe Niveau wie unseren Herrn Jesus bei seiner eigenen Verurteilung
und sich selbst auf eine Stufe mit Pontius Pilatus.

- Was ist Exkommunikation? ...hier lesen ==> http://tinyurl.com/c2y7sgr

(ANY)