Welchen Sinn hat es, eine Lossprechung zu geben, die zur Vergebung schwerer Sünden ungültig und für die Vergebung leichter Sünden unnötig ist?
In vielen Pfarreien werden Bußandachten gehalten, bei denen die Sünden der Anwesenden – angeblich – durch sakramentale Lossprechung vergeben werden.

Als Hilfe zur Gewissenserforschung mag die Bußfeier – sofern keine schweren Sünden vorliegen – eine nützliche Hilfe sein. Doch die „Bußandacht mit Lossprechung“ ist ein theologischer und pastoraler Irrweg. Eine derartige Praxis hält weder vor der Bibel, noch vor der Theologie oder dem Kirchenrecht stand. Wird während einer Bußandacht die sakramentale Lossprechung gegeben, entsteht schnell der Eindruck, daß damit auch der Pflicht zur Beichte Genüge getan wurde.

Damit wird dem Irrtum Vorschub geleistet, daß ein Gläubiger nach Besuch einer Bußandacht ohne weiteres zur Heiligen Kommunion gehen darf.

So gerät die Beichte irgendwann in Vergessenheit. Nach vielen Jahren der Beichtabstinenz ist ein Neuanfang psychologisch schwierig. Das Sündenbewußtsein stumpft völlig ab.

Biblisch und theologisch gesehen ist eine gemeinsame „sakramentale Lossprechung“ am Ende der Bußandacht ungültig.

Schwere Sünden – sogenannte Todsünden, die den Gnadentod der Seele verursachen – werden begangen, wenn ein klares Wissen um die Bedeutung der Übertretung eines Gebotes Gottes in einer schwerwiegenden Sache besteht und die Tat trotzdem mit freiem Willen vollzogen wird.

Eine so begangene Sünde muß gebeichtet werden.

Nicht ohne Grund besteht während der Bußandacht die Pflicht, die Gläubigen darauf aufmerksam zu machen, daß schwere Sünden anschließend einzeln gebeichtet werden müssen.

Der Gnadentod der Seele kann nur in der Beichte beseitigt und die Seele dem Gnadenleben neu zugeführt werden.

Bei der Beichte besteht keine strenge Pflicht, läßliche Sünden einzeln aufzuzählen. Diese Pflicht existiert nur bei der Todsünde.

Läßliche Sünden dürfen pauschal in die Beichte eingeschlossen werden. Sie bedürfen zu ihrer Vergebung auch nicht unbedingt der sakramentalen Lossprechung.

Die Vergebung läßlicher Sünden erhalten wir durch jeden Reueakt, durch gute Werke, Almosen, Fasten, Gebet, durch die leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit und vieles mehr.

Welchen Sinn hat es also, eine Lossprechung zu geben, die zur Vergebung schwerer Sünden ungültig und für die Vergebung leichter Sünden unnötig ist?

Dr. theol. Adolf Fugel

(LWT)