Papst Pius V. - Bulle QUO PRIMUM: ...sie sollen nicht wagen, bei der Meßfeier andere Zeremonien und Gebete als die in diesem Missale enthaltenen hinzuzufügen oder vorzulesen. ...
"... Damit aber alle das von der Heiligen Römischen Kirche, der Mutter und Lehrerin der übrigen Kirchen, Überlieferte überall erfassen und beachten, setzen Wir durch diese Unsere ewig gültige Konstitution unter Androhung Unseres Unwillens als Strafe fest und ordnen an: fürderhin soll in allen kommenden Zeiten auf dem christlichen Erdkreis in allen Patriarchalkirchen, Kathedralen, Kollegiaten und Pfarreien, in allen weltlichen, klösterlichen - welchen Ordens und welcher Regel sie auch seien, ob Männer- oder Frauenklöster - in allen militärischen und ungebundenen Kirchen oder Kapellen, in denen die Messe des Konvents laut mit Chor oder still nach dem Ritus der Römischen Kirche gefeiert zu werden pflegt oder gefeiert werden sollte, nicht anders als nach dem von Uns herausgegebenen Missale gesungen oder gelesen werden, auch wenn diese Kirchen irgendwelche Ausnahmen genießen, durch ein Indult des Apostolischen Stuhles, durch Gewohnheitsrecht oder Privileg, ja durch Eid oder Apostolische Bestätigung oder irgendwelche andere Besonderheiten bevorzugt sind - außer wenn sie gleich von ihrer vom Apostolischen Stuhl gutgeheißenen Errichtung an oder aus Tradition bei der Meßfeier einen mindestens zweihundertjährigen Ritus in eben diesen Kirchen ohne Unterbrechung eingehalten haben. Diesen letzteren nehmen Wir keineswegs das genannte Sonderrecht oder die Tradition bei der Meßfeier, doch gestatten Wir, falls das von Uns herausgegebene Missale mehr gefällt, daß die Messen mit Zustimmung des Bischofs oder Prälaten und des gesamten Kapitels, ungeachtet anderer Bestimmungen, nach Unserem Missale gefeiert werden.

Allen anderen genannten Kirchen jedoch benehmen Wir damit den Gebrauch ihrer Missalien, verwerfen sie von Grund auf und vollständig und setzen fest, daß diesem Unseren gerade herausgegebenen Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen oder an ihm verändert werden dürfe.

Streng befehlen Wir jedem einzelnen Patriarchen und Verwalter der vorgenannten Kirchen, allen anderen Personen, gleich welchen Ranges sie auch seien, in der Tugend des heiligen Gehorsams: sie sollen die bisher gewohnten Weisen und Riten (auch die aus noch so alten Meßbüchern) in Zukunft ganz und gar aufgeben, völlig verwerfen und die Messe nach Ritus, Weise und Norm Unseres Meßbuches singen und lesen, und sie sollen nicht wagen, bei der Meßfeier andere Zeremonien und Gebete als die in diesem Missale enthaltenen hinzuzufügen oder vorzulesen.

Und daß sie in allen Kirchen bei der gesungenen oder gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor irgendwelchen Strafen, Urteilen und Rügen von nun an ausschließlich diesem Missale folgen, es unbefangen und rechtens zu gebrauchen imstande und ermächtigt sind, dazu geben Wir kraft Unserer Apostolischen Vollmacht für jetzt und für ewig Unsere Bewilligung und Erlaubnis.

Ebenso setzen Wir fest und erklären: Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern, noch darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern, noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen. ..."

(Exzerpt aus: Bulle QUO PRIMUM von Papst Pius V. )

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(PH - 2013-03-22)