Die drei Stufen der Kirchengerichtsbarkeit |
Es folgt ein Exzerpt aus dem "Handbuch des katholischen Kirchenrechts" (Seite 1164) - ISBN 3-7917-1664-6:
"...Abgesehen von der Möglichkeit, daß der Papst jede Streit- und Strafsache an sich ziehen und daß jeder Gläubige eine Sache unmittelbar beim Heiligen Stuhl [1] einbringen kann, kennt das kirchliche Recht analog zur territorialen Gliederung der Kirche eine dreifache Abstufung der Gerichte: BISCHÖFLICHE GERICHTE als Untergerichte (erste Instanz) sowie METROPOLITANGERICHTE (zweite Instanz) und PÄPSTLICHE GERICHTE (Apostolische Signatur, Römische Rota) als Obergerichte. In der Regel ist diese Instanzenordnung bei der Einbringung gerichtlicher Klagen zu wahren. Damit soll die Nachprüfung der Entscheidungen untergeordneter Gerichte und somit ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden...." __________________ [1] Kontaktdaten der römischen Rota (Höchster Zivil- und Strafgerichtshof der Kirche zum Schutz der Rechte der Kirche und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung) am Heiligen Stuhl: Postadresse: Tribunal Apostolicum Rotae Romanae Sua Eccellenza Mons. Pio Vito Pinto Piazza della Cancelleria, 1 00186 Roma - Italia Telefon: 0039 6-698.87502 Telefax: 0039 6-698.87554 www.rotaromana.va
(PH - 2014-10-23)
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